Mit Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel und – bei medizinischer Notwendigkeit – auch auf technische Hilfsmittel. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen) werden bis zu 42 € monatlich übernommen. Technische Hilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstühle oder Badewannenlifte müssen ärztlich verordnet und von der Pflegekasse genehmigt werden.