Nein, bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Diese Zahlungen gibt es erst ab Pflegegrad 2. Der Fokus bei Pflegegrad 1 liegt auf Maßnahmen, die die Selbstständigkeit fördern und den Alltag erleichtern – zum Beispiel durch Hilfsmittel, Beratung und Entlastungsangebote.