Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe der fünf Pflegegrade in Deutschland. Er wird Personen zugesprochen, die nur leicht in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind, aber dennoch Unterstützung im Alltag benötigen. Die Krankenkasse – genauer gesagt die Pflegekasse – gewährt in diesem Fall vor allem Sach- und Unterstützungsleistungen wie den monatlichen Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel oder Zuschüsse für barrierefreie Umbauten. Ziel ist es, die Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten und Angehörige zu entlasten.